SICHERER BESUCH DER BURG

Die im II. Weltkrieg schwer beschädigte Burg befindet sich immer noch in der Renovierungsphase. Besucher werden gebeten, die Sicherheitshinweise zu befolgen und so viel wie möglich zu ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz des Kulturdenkmals Rihemberk beizutragen.

Die Bewegung innerhalb des Burgkomplexes ist nur auf Wegen und Bereichen gestattet, die für Besucher bestimmt sind und durch Sicherheitszäune und andere Elemente begrenzt sind.

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Das Entfernen von Hindernissen oder die Nichtbeachtung von Sicherheitszäunen und anderen Sicherheitsgegenstände ist nicht gestattet.

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Sich an die Burgmauer, Sicherheitszäune oder ähnliche Gegenstände zu lehnen ist nicht gestattet.

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Sich auf der Burgmauer zu bewegen (Gehen, Klettern, Sitzen oä.) ist nicht gestattet. Ebenso ist es verboten sich an anderen Teilen der Burg zu bewegen, die wegen der Möglichkeit des Sturzes aus großer Höhe gefährlich sind.

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Es ist nicht gestattet, Gegenstände vom Burgturm, von Burgmauern oder anderen Teilen der Burg zu werfen.

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Da die Burg ein Kulturdenkmal ist, werden Besucher gebeten, sich angemessen zu verhalten. Die Täter werden für den Schaden, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung verursacht wurden, finanziell verantwortlich.

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Die Bewegung im Bereich der Burg Rihemberk erfolgt auf eigenes Risiko.

Interessante Daten

Die Burg Rihemberk selbst wurde erstmals 1368 in schriftlichen Quellen erwähnt.